Pflegematratze – eine sinnvolle und notwendige Anschaffung
Menschen, die auf fremde Pflege angewiesen sind, benötigen eine Ausstattung für ihr Krankenlager, die ihnen das Ertragen der Krankheit und der Pflegekraft die Arbeit leichter macht. Eine spezielle Matratze für die Zeit der Pflege ist deshalb unverzichtbar.
Wer zahlt die Anschaffung?
Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse die Kosten – oder wenigstens einen Teil – übernimmt ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel.
Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad (bis zum Jahresende 2016 Pflegestufe genannt) wird die Pflegematratze als Pflegehilfsmittel eingestuft, bei allen anderen läuft die Matratze unter Hilfsmittel.
Es handelt sich also um das gleiche Produkt, wird aber je nach Einordnung des Patienten unterschiedlich bezeichnet und auch bezuschusst. Normalerweise werden die Kosten für beide Typen von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen.
Im Fall, dass ein Eigenanteil vereinbart wurde, muss dieser allerdings selbst getragen werden.
Kann die Pflegekasse oder Krankenkasse die Zahlung verweigern?
Falls die Kasse den Patienten so einstuft, dass die Pflegematratze weder als Pflegehilfsmittel noch als Hilfsmittel anerkannt wird, kann der Patient Widerspruch einlegen.
Erfahrungsgemäß wird dies aber dann, wenn eine ärztliche Verordnung mit eingehender Untersuchung des Patienten vorliegt, nur selten vorkommen.
Als privat Versicherter hat man bessere Auswahl
Privatpatienten können ihre Pflegematratze meist selbst kaufen und die Rechnung der Kasse dann einreichen. Dies hat den Vorteil, dass man sich das Modell in der Regel selbst aussuchen darf und man ist nicht auf die Standard-Ausführung der Pflegematratze angewiesen.
Aber man sollte mit seiner Kasse vorher sicherheitshalber vereinbaren, bis zu welcher Obergrenze sie den Kaufbetrag zurück erstattet.
Wer zahlt die Anschaffung?
Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse die Kosten – oder wenigstens einen Teil – übernimmt ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel.
Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad (bis zum Jahresende 2016 Pflegestufe genannt) wird die Pflegematratze als Pflegehilfsmittel eingestuft, bei allen anderen läuft die Matratze unter Hilfsmittel.
Es handelt sich also um das gleiche Produkt, wird aber je nach Einordnung des Patienten unterschiedlich bezeichnet und auch bezuschusst. Normalerweise werden die Kosten für beide Typen von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen.
Im Fall, dass ein Eigenanteil vereinbart wurde, muss dieser allerdings selbst getragen werden.
Kann die Pflegekasse oder Krankenkasse die Zahlung verweigern?
Falls die Kasse den Patienten so einstuft, dass die Pflegematratze weder als Pflegehilfsmittel noch als Hilfsmittel anerkannt wird, kann der Patient Widerspruch einlegen.
Erfahrungsgemäß wird dies aber dann, wenn eine ärztliche Verordnung mit eingehender Untersuchung des Patienten vorliegt, nur selten vorkommen.
Als privat Versicherter hat man bessere Auswahl
Privatpatienten können ihre Pflegematratze meist selbst kaufen und die Rechnung der Kasse dann einreichen. Dies hat den Vorteil, dass man sich das Modell in der Regel selbst aussuchen darf und man ist nicht auf die Standard-Ausführung der Pflegematratze angewiesen.
Aber man sollte mit seiner Kasse vorher sicherheitshalber vereinbaren, bis zu welcher Obergrenze sie den Kaufbetrag zurück erstattet.